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   BGH, 30.04.1952 - II ZR 124/51   

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https://dejure.org/1952,129
BGH, 30.04.1952 - II ZR 124/51 (https://dejure.org/1952,129)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1952 - II ZR 124/51 (https://dejure.org/1952,129)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1952 - II ZR 124/51 (https://dejure.org/1952,129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Umstellung der Rentenansprüche nach den Westberliner Umstellungsvorschriften - Änderung der Höhe der Rentenzahlungen nach Eintritt der Währungsreform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 47
  • NJW 1952, 744
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.1951 - II ZR 24/51

    Umstellung von Pensionsversicherungen

    Auszug aus BGH, 30.04.1952 - II ZR 124/51
    Der erkennende Senat hat in dem Urteil von 15.12.1951 (BGHZ 4, 208) bereits ausgeführt, dass eine Rentenversicherung nicht schon deshalb der Sozialversicherung zugerechnet werden kann, weil sie in gleicher Weise, wie die Angestellten- und Invalidenversicherung die Aufgabe der sozialen Altersversorgung hat.

    Aus den in dem Urteil des erkennenden Senats vom 15.12.1951 (BGHZ 4, 208) dargelegten Gründen können vielmehr Versicherungen, die, wie hier, von anderen Versicherern als den eigentlichen Sozialversicherungsträgern durchgeführt werden, nur dann in die Sozialversicherung einbezogen werden, wenn sie ersatzweise.

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat für das gleichlautende Bundesumstellungsrecht bereits in den Urteil vom 15.12.1951 (BGHZ 4, 208 ff) für unhaltbar erklärt und klargestellt, dass auch bei einer Beschränkung des § 24 UmstG (= Art. 21 Ziff 50 UVO) auf Versicherungsverträge nur Ansprüche aus Versicherungsverhältnissen, die nicht durch Vertrag, sondern automatisch kraft Gesetzes entstanden sind, der Umstellungsregelung des § 24 UmstG entzogen und der des § 18 UmstG (= Art. 16 Ziff 36 (a) 1 UVO) zugeführt werden könnten.

    Wie schon das Landgericht zutreffend ausgeführt und auch der erkennende Senat in dem Urteil vom 15.12.1951 (BGHZ 4, 208 ff) dargelegt hat, ist die unterschiedliche Behandlung sachlich darin begründet, dass die privaten Rentenversicherungen wirtschaftlich nur eine Art der Lebensversicherung darstellen und dass der Gesetzgeber sie deshalb im Interesse der Sicherung der neuen Währung umstellungsrechtlich den Kapitallebensversicherungen und dem Sparkapital gleichgestellt hat.

  • BGH, 15.12.1951 - II ZR 39/51

    Pensionen von Privateisenbahnen

    Auszug aus BGH, 30.04.1952 - II ZR 124/51
    Die in BGHZ 4, 197 and 208 entwickelten Rechtsgrundsätze über die Umstellung von Versicherungsansprüchen gelten auch für das Westberliner Umstellungsrecht.

    Die Voraussetzungen dieser für das Bundesgebiet in § 23 UmstG ausdrücklich getroffenen Regelung sind dort lediglich mit dem Begriff der Sozialversicherungsleistungen festgelegte Dieser seinerseits nicht gesetzlich bestimmte, aber in den Urteilen des erkennenden Senats vom 15.12.1951 (BGHZ 4, 197 und 208) umgrenzte Begriff ist in beiden Gebieten derselbe.

    Die rechtliche Bedeutung der zuletzt genannten Bestimmung hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 15.12.1951 (BGHZ 4, 197) dahin klargestellt, dass sie keine Änderung des materiellen Umstellungsrechts enthält, sondern lediglich die auch in der Rechtsprechung des Bundesgebiets entstandenen Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der VVO durch unmissverständliche Fassung ihres Textes in dem bereits vorher von Obersten Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 3, 255 [259]) erläuterten Sinne klärt.

    Da beide Bestimmungen aus den angeführten Gründen keine Änderung des materiellen Umstellungsrechts enthalten, können sie auch keine Enteignung zum Gegenstand haben, wie der Senat für § 1 der 47. DVO zum UmstG in den Urteil von 15.12.1951 (BGHZ 4, 197) bereits ausgeführt hat.

  • RG, 26.09.1903 - I 154/03

    Polizeiverordnungen für die Unterelbe nicht revisibel. Einrede des

    Auszug aus BGH, 30.04.1952 - II ZR 124/51
    Wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 15.12.1951 (EGKZ 4, 219) im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 55, 316 [319]; 154, 133 [137]) ausgeführt hat, bestehen unter solchen Voraussetzungen gegen die Revisionsfähigkeit derartiger Rechtsnormen keine Bedenken.
  • RG, 26.02.1937 - II 127/36

    1. Kann die Revision auf die Verletzung einer Vorschrift des Deutschen

    Auszug aus BGH, 30.04.1952 - II ZR 124/51
    Wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 15.12.1951 (EGKZ 4, 219) im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 55, 316 [319]; 154, 133 [137]) ausgeführt hat, bestehen unter solchen Voraussetzungen gegen die Revisionsfähigkeit derartiger Rechtsnormen keine Bedenken.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 10.03.1950 - II ZS 120/49
    Auszug aus BGH, 30.04.1952 - II ZR 124/51
    Die rechtliche Bedeutung der zuletzt genannten Bestimmung hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 15.12.1951 (BGHZ 4, 197) dahin klargestellt, dass sie keine Änderung des materiellen Umstellungsrechts enthält, sondern lediglich die auch in der Rechtsprechung des Bundesgebiets entstandenen Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der VVO durch unmissverständliche Fassung ihres Textes in dem bereits vorher von Obersten Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 3, 255 [259]) erläuterten Sinne klärt.
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